Die Koalitionsfraktionen von SPD und CDU im Landtag Brandenburg haben sich heute in einer Sondersitzung des Präsidiums des Landtages für Einsparungen im parlamentarischen Betrieb ausgesprochen und konkrete Vorschläge für den Landtagshaushalt (Einzelplan 01) für die Haushaltsjahre 2027/2028 gemacht.
Ob Bau-Turbo, die Reform des Baugesetzbuches im Bund oder die Neufassung der Brandenburgischen Bauordnung – Es geht darum, die Bauwirtschaft anzukurbeln und damit dringend benötigten Wohnraum zu schaffen! Der Landtag Brandenburg will deshalb eine Wachstumsoffensive in Gang setzen! Wie soll das funktionieren?
In dritter Lesung hat der Landtag Brandenburg heute die Novellierung der Brandenburgischen Bauordnung beschlossen. (Viertes Gesetz zur Änderung der Brandenburgischen Bauordnung Drucksache 8/2217) . Die SPD-Fraktion begrüßt die Reform als wichtigen Schritt für schnellere Verfahren, weniger Bürokratie und mehr Wohnungsbau.
"Mit der Novelle werden unter anderem die Umnutzung bestehender Gebäude erleichtert, Bauanträge ab 1. Oktober landesweit digital umgesetzt, Genehmigungsverfahren beschleunigt und weitere Bauvorhaben verfahrensfrei gestellt. Zudem werden die Vorschriften für serielles und modulares Bauen vereinfacht und überflüssige Vorgaben abgebaut“, so der Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Björn Lüttmann.
„Mit der neuen Bauordnung wird Bauen in Brandenburg schneller, digitaler, einfacher und damit auch kostengünstiger. Brandenburg steht – wie ganz Deutschland – vor einer der größten wohnungs- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen der kommenden Jahre“, Bauminister Robert Crumbach.
Der Freistaat Sachsen schließt sich jetzt bei Ausschreibungen zum Kauf von Geräten und Fahrzeugen den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen an. Das sieht eine gemeinsame Verwaltungsvereinbarung vor. Diese unterzeichneten am Rande der Innenministerkonferenz in Hamburg Brandenburgs Innenminister Dr. Jan Redmann, Thüringens Innenminister Georg Maier, Innenminister Christian Pegel aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsens Innenminister Armin Schuster.
Sachsen wird bereits an der gemeinsamen Beschaffung von Drehleitern teilnehmen, deren Ausschreibung ansteht. Umgekehrt hat Sachsen seine aktuelle Sammelbeschaffung für Löschgruppenfahrzeuge eingebracht. Auch künftige Dienst- und Bauleistungen sollen gemeinsam bearbeitet werden. Zum Beispiel die Planung von Musterfeuerwehrhäusern.
Hintergrund
Seit dem Jahr 2020 beschaffen Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern Fahrzeuge und Geräte gemeinsam. Im April 2024 schloss sich der Freistaat Thüringen an. Viele Fahrzeuge und Geräte wurden federführend durch die Brandenburger Landesschule und Technische Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz (LSTE) sowie dem Zentraldienst der Polizei (ZDPol) und dem Brandenburger Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) beschafft. Unter anderem 40 Drehleitern und 46 Waldbrand-Tanklöschfahrzeuge. Die Kosten für die Beschaffung sanken durch die gebündelten Ausschreibungen und einheitlichen Standards deutlich.
Mehr Waldbrände und neue Anforderungen beim Löschen und dem Katastrophenschutz überhaupt. Überkommene Bestimmungen verhindern den Einsatz von Werksfeuerwehren in „ortsfremden Revieren“. Nicht zu vergessen: Den Freiwilligen Feuerwehren geht der Nachwuchs aus. Änderungen sind also angesagt. Der Landtag in Potsdam hat am Mittwoch in erster Lesung ein „Gesetz zur Fortentwicklung des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften“ behandelt.
„Wenngleich sich das bisherige System im Brand- und Katastrophenschutz bewährt hat, sind Erweiterungen der rechtlichen Rahmenbedingungen im Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz (BbgBKG) für eine zukunftssichere Gestaltung des Systems der integrierten Hilfeleistung erforderlich“, heißt es in der Vorlage der Landesregierung (Gesetzentwurf (LReg) 20.05.2026 Drucksache 8/2838).
Die unabhängige Polizeibeauftragte des Landes Brandenburg, Inka Gossmann-Reetz, ist ab sofort mit einer eigenen Internetseite online. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Institution erreicht: Sie haben freien Zugang zu diesem Bürger-Service. Zur Webseite der Polizeibeauftragten gelangen Sie hier: Startseite - PoIB
Die Webseite bietet Bürgerinnen und Bürgern sowie Polizeibediensteten ab sofort eine einfache Weg, ihre Anliegen, ihre Anregung aber auch eine Beschwerde über die Polizei Brandenburg einzubringen. Darüber hinaus erhalten Sie umfassende Informationen über Aufgaben, Arbeitsweise und Zuständigkeiten der Polizeibeauftragten.
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