Zu den Sternstunden der Demokratie gehört das Geschehen im Potsdamer Landtag sicher nicht. Im europäischen Parlamentarismus der letzten 80 Jahre sind solche Entwicklungen zwar nicht Tagesordnung, aber nicht unbekannt! Doch Koalitionen sind keine Liebesbeziehung sondern Zweckbündnisse. Wie geht es im Landtag Brandenburg weiter?
Brandenburgs Infrastrukturminister Detlef Tabbert und Gesundheitsministerin Britta Müller traten am Donnerstag Vormittag, 08.01.2026, aus dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) aus. "Wir wollen Entscheidungen treffen, die sich an der Lebenswirklichkeit der Menschen orientieren, nicht an den Logiken innerparteilicher Konflikte," teilten sie mit.
Der Brandenburger SPD-Landesvorstand hatte am Dienstag Nachmittag (06.01.2026) der Auflösung der Koalition mit dem BSW zugestimmt. In den nächsten Tagen sollen Gespräche mit der CDU über ein mögliches neues Regierungsbündnis folgen. Die Minister Robert Crumbach (Finanzen und Europa), Britta Müller (Gesundheit und Soziales) und Detlef Tabbert (Infrastruktur und Landesplanung) werden vorläufig im Kabinett verbleiben. Da der Landeshaushalt bereits im Dezember beschlossen wurde, bleibt die Landesregierung auch handlungsfähig. So Landrat Frank Steffen in Oder Spree und Mitglied im Vorstand der Brandenburger Sozialdemokraten: „Der Weg für ein neues stabiles Regierungsbündnis ist nun eröffnet. Die Seifenblase BSW zerplatzt endgültig.“
Es begann am ersten Dienstag des Neuen Jahres
Die Gerüchteküche brodelte seit Tagen im jungen Jahr 2026 und der Dienstagmorgen des 6.Januar begann mit zwei Paukenschlägen: „Die SPD-Landtagsfraktion Brandenburg hat in ihrer heutigen Fraktionssitzung Robert Crumbach (parteilos) einstimmig in ihre Reihen aufgenommen“, verkündete ihr Vorsitzender Björn Lüttmann kurz vor 10:00 Uhr per Pressemitteilung. „Ich freue mich sehr, dass wir Robert Crumbach heute einstimmig in unsere Fraktion aufgenommen haben. Dieses Votum ist Ausdruck von Vertrauen und Respekt vor seiner Arbeit und seiner Haltung. Robert Crumbach steht für Sachlichkeit, Verantwortung und eine konstruktive politische Kultur“. Crumbach hatte einen Tag zuvor die BSW-Fraktion verlassen.
Heute hat der Landtag das „Zukunftspaket Brandenburg endgültig verabschiedet. Wir erhalten 3 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Sondervermögen des Bundes. Wir wollen das Geld u.a. zur Verbesserung der Infrastruktur im Land Brandenburg ausgeben. Jörg Vogelsänger fasst zusammen!
Ein Jahr nach seiner Konstituierung zieht der wirtschaftspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion und Vorsitzende des Sonderausschusses Bürokratieabbau, Marcel Penquitt, eine klare Zwischenbilanz: „Wir machen Brandenburg einfacher.“
Marcel Penquitt betont: „Wir lassen nicht verwalten, wir steuern. Und wenn Vorschläge aus der Praxis versanden, haken wir nach. Das Parlament kann mehr als nur kontrollieren – es kann gestalten, und wir gestalten druckvoll.“
Das Gesetz zur Errichtung Sondervermögens „Zukunftspaket Brandenburg“ wird in wenigen Tagen bei der letzten Sitzung des Brandenburger Landtages (Plenum 17. bis 19.Dezember 2025) behandelt und verabschiedet.
Den Kommunen und Landkreisen liegen bereits konkrete Zahlen vor, wie viel Geld sie in ihre Infrastruktur und sozialen Einrichtungen investieren können.
Außerdem sollen die Gelder möglichst „unbürokratisch“ an die kommunalen Entscheider gelangen.
"Noch besteht viel Bedarf an Abstimmungen. Es gibt also viel zu tun, rund um das Sondervermögen von insgesamt 500 Milliarden Euro, das der Bund ab kommenden Jahr zu Verfügung stellt", so Jörg Vogelsänger, finanzpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion.
Ab dem 1. Januar 2026 wird in weiteren Städten und Gemeinden in Brandenburg eine Mietpreisbremse oder eine Kappungsgrenze für Mieten gelten. Die Zahl der betroffenen Kommunen steigt zum Start in das neue Jahr auf 36. Damit leben rund ein Drittel aller Menschen in Brandenburg in einem Gebiet mit Vorschriften zur Regulierung von Mietpreisen leben. Das berichtet das Infrastrukturministerium in Potsdam.
Damit gewährleiste die Landesregierung einen lückenlosen Schutz für Mieterinnen und Mieter über den 31. Dezember 2025 hinaus, hieß es. Einstufungen gelten zunächst bis 2029
Das legt Mietpreisbegrenzungsverordnung fest: Für neue Mietverträge in Gebäuden, die vor dem 1. Oktober 2014 fertiggestellt und bezogen wurden, darf die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent überschritten werden.
Mit der Kappungsgrenzen-Verordnung darf bei bereits bestehenden Mietverträgen die Miete innerhalb von drei Jahren nicht um mehr als 15 Prozent steigen.
Bisher war das in 19 Städten und Gemeinden der Fall. Jetzt sind es 36. Neu hinzukommen werden zum Beispiel Erkner, Werder (Havel), Oranienburg, Strausberg oder Königs Wusterhausen. Fünf Orte werden nicht mehr dabei sein, darunter Hoppegarten und Neuenhagen bei Berlin. So sieht es in der Region aus:
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